Teilnahme an der Praxisbox
Teilnahme- und Geschäftsbedingungen
Praxisbox · Für Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2027
Inhaltsverzeichnis
- 1. Selbstverständnis und Angebot der Praxisbox
- 2. Standkonzept, Planung und Präsentation
- 3. Partnerpersonal und Standkoordination
- 4. Ausstattung und Präsentationselemente
- 5. Bereitstellung von Materialien und rückgabepflichtigen Gegenständen
- 6. Produkte, Informationen und fachliche Verantwortung
- 7. Aktionen, Attraktionen und interaktive Präsentationen
- 8. Kontakte, Leads und Nachbereitung
- 9. Anlieferung, Aufbau, Abbau und Logistik
- 10. Veranstaltervorgaben und Änderungen im Rahmen der Veranstaltung
- 11. Absage, Verschiebung und Rücktritt
- 12. Exklusivität und Wettbewerb
- 13. Marken, Logos, Bildmaterial und Kommunikationsrechte
- 14. Haftung und Versicherung
- 15. Unkostenbeiträge und Zahlungsbedingungen
- 16. Schlussbestimmungen
Praxisbox ist ein Produkt der Traumhafte Genusswelten, Inhaberin Susanne Stelzer, nachfolgend „TGW“ genannt. Vertragspartner für die Teilnahme an Praxisbox-Veranstaltungen sowie für damit verbundene Leistungen ist TGW. Die Bezeichnung „Praxisbox“ wird in diesen Bedingungen für das von TGW angebotene Veranstaltungs-, Präsentations- und Kommunikationskonzept verwendet. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1. Selbstverständnis und Angebot der Praxisbox
Praxisbox ist eine interaktive Präsentations- und Kommunikationsplattform im Gesundheitsmarkt. Ausgewählte Partner, Produkte, Dienstleistungen und Themen werden auf Fachveranstaltungen in einem gemeinsamen, auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmten Auftritt zusammengeführt. Im Mittelpunkt steht die Präsentation von Lösungen für konkrete Fragestellungen und Anforderungen der jeweiligen Fachzielgruppe sowie der aktive Austausch mit den Besuchern. Die Teilnahme eines Partners bedeutet die Integration seiner vereinbarten Themen und Lösungen in das jeweilige Praxisbox-Gesamtkonzept. Praxisbox vermietet grundsätzlich keine definierten Teilflächen und schuldet keine bestimmte Standfläche, Platzierung oder Ausstattung, soweit dies für die jeweilige Veranstaltung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Art und Umfang der Beteiligung sowie die konkreten Leistungen und Konditionen werden für die jeweilige Veranstaltung gesondert vereinbart. Konzeption, Koordination und Gesamtverantwortung für den gemeinsamen Auftritt liegen bei Praxisbox.
2. Standkonzept, Planung und Präsentation
Die Planung und Gestaltung der Praxisbox folgt dem Grundgedanken „Bewährtes trifft Innovation“. Bewährte und innovative Themen, Produkte und Lösungen werden entsprechend der jeweiligen Veranstaltung und Fachzielgruppe zu einem gemeinsamen, interaktiven Auftritt verbunden. Praxisbox plant und gestaltet den gemeinsamen Auftritt entsprechend dem jeweiligen Gesamtkonzept. Dies umfasst insbesondere Standgestaltung, Flächennutzung, Besucherführung sowie Art, Umfang, Gewichtung und Positionierung der einzelnen Themen und Präsentationen. Unterschiedliche Präsentationsgrößen, Gewichtungen oder Positionierungen können sich aus inhaltlichen, gestalterischen, räumlichen oder organisatorischen Gründen ergeben. Eine bestimmte Gewichtung, hervorgehobene Positionierung oder Präsentationsform ist grundsätzlich nicht käuflich und ergibt sich nicht aus der Höhe des vereinbarten Unkostenbeitrags. Maßgeblich ist die Funktion des jeweiligen Themas innerhalb des Gesamtkonzeptes. Wünsche und Ideen der Partner sind willkommen und werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die abschließende Entscheidung über Planung, Gestaltung, Flächennutzung, Gewichtung und Positionierung liegt bei Praxisbox.
3. Partnerpersonal und Standkoordination
Partnerpersonal ist am Praxisbox-Stand grundsätzlich willkommen und kann insbesondere bei erklärungsbedürftigen oder innovativen Themen den fachlichen Austausch unterstützen. Anzahl, Einsatzzeiten und Anwesenheit werden für jede Veranstaltung vorab mit Praxisbox abgestimmt. Praxisbox ist Standinhaber und übernimmt die Gesamtkoordination des gemeinsamen Auftritts. Praxisbox kann hierfür einen verantwortlichen Standleiter benennen. Der Standleiter ist gegenüber dem am Praxisbox-Stand eingesetzten Partnerpersonal in allen den Standbetrieb, die Organisation, Sicherheit, Besucherführung und Einhaltung des gemeinsamen Standkonzeptes betreffenden Angelegenheiten weisungsberechtigt. Soweit es für einen funktionierenden Standbetrieb erforderlich ist, kann er auch während der Veranstaltung Anpassungen hinsichtlich Personaleinsatz, Aufenthaltsbereichen und organisatorischen Abläufen vornehmen.
Partnerpersonal repräsentiert das eigene Unternehmen und seine Themen, integriert sich jedoch in den gemeinsamen Praxisbox-Auftritt. Die Anwesenheit eigenen Personals begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Standfläche, eine bestimmte Positionierung oder eine stärkere Gewichtung innerhalb des Gesamtkonzeptes. Erforderliche Eintrittskarten, Ausstellerausweise oder sonstige Zugangsberechtigungen sowie deren Anzahl werden vor der Veranstaltung mit Praxisbox abgestimmt. Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige persönliche Kosten des Partnerpersonals trägt der jeweilige Partner, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4. Ausstattung und Präsentationselemente
Die Ausstattung des Praxisbox-Standes sowie Art und Positionierung der eingesetzten Präsentationselemente werden von Praxisbox entsprechend dem jeweiligen Gesamtkonzept festgelegt. Eigene Möbel, Displays, Roll-ups, Aufsteller, Monitore, technische Geräte, Dekorationen oder vergleichbare Präsentationselemente eines Partners dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch Praxisbox eingesetzt werden. Die konkrete Integration und Positionierung innerhalb des Standes erfolgt durch Praxisbox. Zusätzliche oder besondere Ausstattungen können gesondert vereinbart werden. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten werden vor der Umsetzung mit dem Partner abgestimmt. Änderungen oder wesentliche Umplatzierungen während einer Veranstaltung erfolgen ausschließlich durch oder nach Abstimmung mit Praxisbox bzw. dem verantwortlichen Standleiter. Technische, sicherheitsrechtliche und organisatorische Vorgaben des jeweiligen Veranstalters bleiben unberührt und sind von allen Beteiligten einzuhalten.
5. Bereitstellung von Materialien und rückgabepflichtigen Gegenständen
Der Partner stellt Praxisbox die für den vereinbarten Auftritt erforderlichen Produkte, Muster, Informations- und Präsentationsmaterialien vollständig, in ausreichender Menge und innerhalb der von Praxisbox mitgeteilten Frist zur Verfügung. Art und Umfang der benötigten Materialien werden im Vorfeld abgestimmt.
5.1 Stellprobe und Liefertermin
Praxisbox führt vor der jeweiligen Veranstaltung grundsätzlich eine Stellprobe durch. Die hierfür benötigten Materialien müssen spätestens zu dem von Praxisbox mitgeteilten Liefertermin vollständig eingegangen sein. Der Liefertermin berücksichtigt die erforderliche Vorlaufzeit für Stellprobe, Standplanung, Vorbereitung und Transport.
5.2 Materialien zur Messeverwendung
Produkte, Muster, Informationsmaterialien und vergleichbare Materialien, die zur Präsentation, Anwendung, Verteilung oder Mitnahme durch Besucher vorgesehen sind, gelten als Materialien zur Messeverwendung. Eine mengenmäßige Rückgabe oder Abrechnung der während der Veranstaltung eingesetzten oder ausgegebenen Materialien durch Praxisbox ist nicht geschuldet. Der Umgang mit verbleibenden Restbeständen kann gesondert vereinbart werden.
5.3 Rückgabepflichtige Gegenstände
Gegenstände, die nach der Veranstaltung an den Partner zurückzugeben sind, müssen vorab ausdrücklich als rückgabepflichtig gekennzeichnet bzw. entsprechend vereinbart werden. Rückgabepflichtige Gegenstände mit einem Einzelwert ab 150 Euro werden bei der Übergabe mit Beschreibung und abgestimmtem Wert dokumentiert. Praxisbox übernimmt für ordnungsgemäß übernommene Gegenstände während des vereinbarten Einsatzzeitraums die Obhut und behandelt diese mit der im Messe- und Veranstaltungsbetrieb erforderlichen Sorgfalt. Die Anlieferung der Materialien und Gegenstände an die von Praxisbox benannte Adresse sowie die Rückgabe bzw. Rücksendung von Praxisbox an den Partner werden mit dem Partner abgestimmt. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, trägt der Partner die Kosten der Anlieferung an Praxisbox und der Rückgabe bzw. Rücksendung von Praxisbox an den Partner. Der gemeinsame Transport von Praxisbox zur Veranstaltung und der gemeinsame Rücktransport zur Praxisbox richten sich nach Punkt 9. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung gelten ergänzend die Haftungsregelungen gemäß Punkt 14.
5.4 Verspätete oder unvollständige Bereitstellung
Werden vereinbarte Materialien nicht, nicht vollständig, nicht in ausreichender Menge oder nicht fristgerecht bereitgestellt, ist Praxisbox berechtigt, die vorgesehene Präsentation entsprechend anzupassen, einzuschränken oder entfallen zu lassen. Eine nachträgliche Umplanung des bereits im Rahmen der Stellprobe entwickelten Standkonzeptes ist nicht geschuldet. Soweit Einschränkungen oder der Ausfall einer Präsentation auf der verspäteten oder unvollständigen Bereitstellung durch den Partner beruhen, entstehen hieraus keine Erstattungs-, Minderungs-, Schadensersatz- oder sonstigen Regressansprüche gegenüber Praxisbox. Der vereinbarte Unkostenbeitrag bleibt hiervon unberührt.
6. Produkte, Informationen und fachliche Verantwortung
Praxisbox präsentiert und kommuniziert die vereinbarten Themen, Produkte, Dienstleistungen und Lösungen der Partner im Rahmen des jeweiligen Gesamtkonzeptes. Grundlage hierfür sind die vom Partner bereitgestellten und freigegebenen Informationen.
6.1 Informationen und Einweisung
Der Partner stellt Praxisbox rechtzeitig alle für eine sachgerechte Präsentation und grundlegende Kommunikation erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er trägt die Verantwortung dafür, dass seine Produkte, Dienstleistungen sowie die hierzu bereitgestellten Informationen, Aussagen und Materialien fachlich richtig, aktuell und rechtlich zulässig sind. Bei erklärungsbedürftigen Produkten oder Lösungen ermöglicht der Partner Praxisbox vor der Veranstaltung eine angemessene Einweisung oder ein entsprechendes Briefing. Praxisbox ist berechtigt, sich bei der Präsentation und Kommunikation auf die vom Partner bereitgestellten und freigegebenen Informationen zu stützen.
6.2 Umfang der Kommunikation durch Praxisbox
Praxisbox übernimmt die Präsentation, grundlegende Einordnung und Kommunikation der vereinbarten Themen und Lösungen. Eine umfassende produktspezifische Fachberatung oder ein dauerhafter Fachsupport durch Praxisbox ist damit nicht verbunden. Bei weiterführenden oder vertiefenden Fachfragen kann Praxisbox den Interessenten an den Partner verweisen.
6.3 Weiterführender Informations- und Fachkontakt
Der Partner stellt Praxisbox deshalb rechtzeitig vor der Veranstaltung einen geeigneten weiterführenden Informations- oder Fachkontakt zur Verfügung, an den Besucher und Interessenten insbesondere bei vertiefenden oder nachträglichen Fragen verwiesen werden können. Die fachliche Bearbeitung und Beantwortung solcher weiterführenden Anfragen liegt im Verantwortungsbereich des Partners.
6.4 Keine Erfolgszusage
Praxisbox schuldet keinen bestimmten Umfang an Besucherinteraktionen, Anfragen, Kontakten, Leads, Bestellungen, Umsätzen oder sonstigen geschäftlichen Ergebnissen.
7. Aktionen, Attraktionen und interaktive Präsentationen
Interaktive Elemente, Aktionen und Standattraktionen sind Bestandteil des Praxisbox-Konzeptes. Sie dienen insbesondere dazu, Besucher aktiv einzubeziehen, Gesprächsanlässe zu schaffen und die präsentierten Themen und Lösungen erlebbar zu machen.
7.1 Vorschläge der Partner
Partner können Praxisbox eigene Aktionen, Demonstrationen, Anwendungen oder sonstige Standattraktionen für eine Veranstaltung anbieten. Praxisbox entscheidet, ob und in welcher Form diese entsprechend Veranstaltung, Zielgruppe und Gesamtkonzept eingesetzt werden. Aus der Bereitstellung oder Finanzierung einer Aktion entsteht kein Anspruch auf deren Durchführung oder eine bestimmte Form der Präsentation.
7.2 Planung und Durchführung
Praxisbox entscheidet über Ziel, Art, Umfang, Gestaltung, Zeitpunkt, Dauer und Positionierung der eingesetzten Aktionen. Eine von einem Partner bereitgestellte Aktion oder Attraktion kann dabei auch der Besucheransprache und Kommunikation des gesamten Praxisbox-Standes dienen und ist nicht ausschließlich dem jeweiligen Partner zugeordnet. Die Planung, Koordination und Durchführung erfolgt grundsätzlich durch Praxisbox bzw. unter dessen Leitung. Der Partner stellt die vereinbarten Produkte, Materialien und Informationen rechtzeitig zur Verfügung und sorgt erforderlichenfalls für eine angemessene fachliche Einweisung.
7.3 Wahrung des Gesamtkonzeptes
Aktionen und Attraktionen müssen sich in den gemeinsamen Praxisbox-Auftritt integrieren. Sie dürfen andere Partner nicht unangemessen beeinträchtigen oder den Eindruck eines eigenständigen Messestandes innerhalb der Praxisbox erzeugen. Praxisbox bzw. der verantwortliche Standleiter kann Aktionen auch während der Veranstaltung hinsichtlich Zeitpunkt, Dauer, Umfang, Positionierung oder Durchführung anpassen, unterbrechen oder entfallen lassen, wenn dies aufgrund des Veranstaltungsablaufs, der Besucherfrequenz, räumlicher oder organisatorischer Erfordernisse oder zur Wahrung des Gesamtkonzeptes erforderlich ist.
8. Kontakte, Leads und Nachbereitung
Die im Rahmen einer Veranstaltung gewonnenen Kontakte und Leads entstehen im gemeinsamen Praxisbox-Auftritt. Ihre Erfassung, Weitergabe und Nutzung erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.
8.1 Bereitstellung von Kontakten und Leads
Soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist, stellt Praxisbox den an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmenden Partnern nach der Veranstaltung grundsätzlich eine digitale Kontakt- bzw. Leadliste zur Verfügung. Die Weitergabe setzt nicht voraus, dass der jeweilige Kontakt zuvor ausdrücklich Interesse an jedem einzelnen teilnehmenden Partner, Produkt oder Thema bekundet hat. Maßgeblich sind die bei der Kontakterfassung erteilten Einwilligungen bzw. die jeweils zulässige Rechtsgrundlage. Schließt ein Kontakt die Weitergabe an einzelne Partner aus, ist dies entsprechend zu berücksichtigen. Die weitere Ansprache, fachliche Bearbeitung und datenschutzkonforme Nutzung der übermittelten Kontaktdaten liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Partners. Praxisbox schuldet keine bestimmte Anzahl oder Qualität von Kontakten und Leads sowie keine daraus resultierenden Anfragen, Aufträge oder Umsätze.
8.2 Nachgelagerte Praxisbox
Praxisbox kann den Kontakt zu ausgewählten bzw. hierfür registrierten Veranstaltungsbesuchern nach der Veranstaltung durch den Versand einer physischen Praxisbox fortführen. Die nachgelagerte Praxisbox ist eine optionale Ergänzung der jeweiligen Veranstaltung und nicht automatisch Bestandteil der Veranstaltungsteilnahme. Ob und in welchem Umfang ein Partner an dieser nachgelagerten Praxisbox teilnimmt, wird vor der Veranstaltung gesondert vereinbart. Der Partner stellt hierfür die vereinbarten Materialien rechtzeitig und in ausreichender Menge zur Verfügung. Zusammenstellung, Gestaltung und Versand der Praxisbox sowie die Auswahl der Empfänger erfolgen durch Praxisbox unter Berücksichtigung der bei der Veranstaltung erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligungen bzw. sonstigen zulässigen Rechtsgrundlagen.
8.3 Verhältnis zwischen Veranstaltung und nachgelagerter Praxisbox
Eine Teilnahme an einer Veranstaltung ist auch ohne Beteiligung an einer nachgelagerten Praxisbox möglich. Die nachgelagerte Praxisbox knüpft grundsätzlich an die jeweilige Veranstaltung und die dort entstandenen Kontakte an. Eine Beteiligung an einer Praxisbox ohne Teilnahme an der zugrunde liegenden Veranstaltung ist daher grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.
8.4 Keine exklusive Leadzuordnung
Kontakte und Leads werden grundsätzlich im Rahmen des gemeinsamen Praxisbox-Konzeptes gewonnen. Ein Gespräch, eine Aktion oder ein erkennbares Interesse an einem bestimmten Produkt begründet daher keine exklusive Zuordnung des jeweiligen Kontaktes zu einem einzelnen Partner.
Eine exklusive oder abweichende Leadzuordnung bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.
9. Anlieferung, Aufbau, Abbau und Logistik
Praxisbox koordiniert die Logistik des gemeinsamen Auftritts und übernimmt grundsätzlich den Transport der rechtzeitig bereitgestellten und abgestimmten Materialien von Praxisbox zur Veranstaltung sowie den gemeinsamen Rücktransport.
9.1 Anlieferung an Praxisbox
Der Partner liefert die vereinbarten Materialien innerhalb der nach Punkt 5 vorgegebenen Frist an die von Praxisbox benannte Adresse. Die Lieferung muss eindeutig dem Partner und der jeweiligen Veranstaltung zugeordnet werden können. Besondere Anforderungen hinsichtlich Größe, Gewicht, Lagerung, Transport oder Handhabung sind Praxisbox vor der Anlieferung mitzuteilen. Eine direkte Anlieferung an den Veranstaltungsort ist nur nach vorheriger Abstimmung mit Praxisbox zulässig.
9.2 Transport und Aufbau
Nach Abschluss der Stellprobe organisiert Praxisbox grundsätzlich den gemeinsamen Transport der vorgesehenen Materialien zum Veranstaltungsort sowie den Aufbau und die endgültige Platzierung innerhalb des Standes. Die tatsächliche Umsetzung kann von der Stellprobe abweichen, wenn dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder technischer, sicherheitsrechtlicher, organisatorischer bzw. veranstalterseitiger Anforderungen erforderlich ist. Eigenmächtige wesentliche Veränderungen des Standaufbaus oder der Platzierung von Präsentationselementen durch Partner oder deren Personal sind nicht zulässig.
9.3 Abbau und Rücktransport
Praxisbox koordiniert nach Veranstaltungsende den Abbau und grundsätzlich den gemeinsamen Rücktransport der eingesetzten Materialien. Für die weitere Rückgabe oder Rücksendung rückgabepflichtiger Gegenstände gelten ergänzend die Regelungen gemäß Punkt 5.
9.4 Besonderer logistischer Aufwand
Der übliche gemeinsame Transport rechtzeitig bereitgestellter und abgestimmter Materialien ist Bestandteil der organisatorischen Leistung von Praxisbox. Außergewöhnlicher logistischer Aufwand, insbesondere aufgrund besonderer Größe oder besonderen Gewichts, spezieller Lagerungs- oder Transportbedingungen oder erforderlicher Sondertransporte, wird vorab mit dem Partner abgestimmt und kann gesondert berechnet werden. Praxisbox ist nicht verpflichtet, für verspätet, unangekündigt oder wesentlich abweichend bereitgestellte Materialien zusätzliche Transporte, Sonderfahrten oder sonstige logistische Maßnahmen zu organisieren.
10. Veranstaltervorgaben und Änderungen im Rahmen der Veranstaltung
Für den Praxisbox-Auftritt gelten die jeweiligen Vorgaben des Veranstalters, des Veranstaltungsortes sowie gegebenenfalls zuständiger Behörden. Dies betrifft insbesondere Standbau, Technik, Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, Zugänge, Öffnungs-, Auf- und Abbauzeiten sowie die Durchführung von Präsentationen und Aktionen. Partner und deren Personal sind verpflichtet, die für sie relevanten Vorgaben sowie die hierauf beruhenden organisatorischen Anweisungen von Praxisbox bzw. des verantwortlichen Standleiters einzuhalten.
10.1 Änderungen durch Veranstalter oder Veranstaltungsort
Ändern sich nach der Planung insbesondere Standfläche, Lage, Abmessungen, technische Voraussetzungen, Zugänge, Zeitabläufe oder sonstige Rahmenbedingungen, ist Praxisbox berechtigt, das Stand- und Präsentationskonzept entsprechend anzupassen. Hierdurch können sich insbesondere Ausstattung, Positionierung, Umfang oder Durchführung einzelner Präsentationen und Aktionen verändern. Praxisbox wird sich dabei bemühen, den Charakter und die wesentlichen Inhalte des vereinbarten Gesamtkonzeptes soweit wie möglich zu erhalten.
10.2 Zugang und Ausstellerausweise
Zugang zur Veranstaltung sowie Art und Anzahl verfügbarer Eintrittskarten, Ausstellerausweise oder sonstiger Berechtigungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Anspruch auf eine bestimmte oder unbegrenzte Anzahl von Zugangsberechtigungen besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10.3 Externe Vorgaben
Praxisbox ist für Vorgaben, Entscheidungen oder Änderungen des Veranstalters, des Veranstaltungsortes oder zuständiger Behörden, die außerhalb des eigenen Einflussbereiches liegen, nicht verantwortlich. Praxisbox wird die hierdurch erforderlichen Anpassungen im Rahmen des Zumutbaren vornehmen. Für die vollständige Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung gelten die Regelungen gemäß Punkt 11.
11. Absage, Verschiebung und Rücktritt
Praxisbox plant Veranstaltungen regelmäßig mit erheblichem zeitlichem Vorlauf und geht hierfür frühzeitig verbindliche Verpflichtungen gegenüber Veranstaltern und weiteren Dienstleistern ein. Für Rücktritt, Verschiebung oder Absage gelten daher die folgenden Regelungen.
11.1 Rücktritt eines Partners
Ein Rücktritt des Partners ist Praxisbox unverzüglich mitzuteilen. Ein allgemeines kostenfreies Stornierungsrecht besteht nicht. Im Falle eines Rücktritts richtet sich die finanzielle Abwicklung nach den bis dahin bereits erbrachten Leistungen sowie den für Praxisbox entstandenen oder nicht mehr vermeidbaren Kosten und verbindlichen Verpflichtungen. Hierzu können insbesondere Veranstalter-, Standbau-, Ausstattungs-, Gestaltungs-, Vorbereitungs- und Logistikkosten gehören. Praxisbox wird prüfen, in welchem Umfang noch nicht entstandene Kosten vermieden oder bestehende Verpflichtungen reduziert werden können. Entsprechende Einsparungen werden bei der Abrechnung berücksichtigt.
11.2 Ersatzpartner
Praxisbox kann versuchen, den frei gewordenen Platz mit einem geeigneten Ersatzpartner zu besetzen. Die Auswahl und Zustimmung zu einem Ersatzpartner liegt ausschließlich bei Praxisbox und richtet sich insbesondere nach Veranstaltung, Zielgruppe, Gesamtkonzept und bereits teilnehmenden Partnern. Führt die Aufnahme eines Ersatzpartners zu einem vollständigen wirtschaftlichen Ausgleich der bisherigen Partnerbeteiligung, wird ein bereits gezahlter Unkostenbeitrag entsprechend erstattet. Bei einem teilweisen wirtschaftlichen Ausgleich wird dieser bei der Abrechnung berücksichtigt. Ein Anspruch des zurücktretenden Partners auf die Aufnahme eines bestimmten Ersatzpartners oder auf die erfolgreiche Vermittlung eines Ersatzpartners besteht nicht.
11.3 Verschiebung der Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung durch den Veranstalter verschoben und nimmt Praxisbox am Ersatztermin teil, wird die vereinbarte Partnerbeteiligung grundsätzlich auf den Ersatztermin übertragen. Kann oder möchte der Partner am Ersatztermin nicht teilnehmen, erfolgt die finanzielle Abwicklung unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen, der nicht mehr vermeidbaren Kosten und Verpflichtungen sowie der jeweiligen Regelungen des Veranstalters. Die Möglichkeit eines Ersatzpartners gemäß Punkt 11.2 bleibt bestehen.
11.4 Absage durch den Veranstalter
Wird eine Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, prüft Praxisbox die bis dahin entstandenen Kosten sowie etwaige Erstattungen des Veranstalters und weiterer Dienstleister. Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene, unvermeidbare oder nicht erstattete Kosten können bei der Abrechnung berücksichtigt werden. Beträge, die Praxisbox zurückerhält oder aufgrund der Absage nicht mehr aufwenden muss und denen keine bereits erbrachte Praxisbox-Leistung gegenübersteht, werden dem Partner erstattet oder nach Vereinbarung gutgeschrieben. Eine wirtschaftliche Doppelkompensation von Praxisbox zulasten des Partners erfolgt nicht.
11.5 Absage durch Praxisbox
Sagt Praxisbox die eigene Teilnahme ab, obwohl die Veranstaltung wie geplant stattfindet, wird der für die Veranstaltung gezahlte Unkostenbeitrag grundsätzlich erstattet. Hiervon ausgenommen können ausdrücklich gesondert vereinbarte und bereits vollständig erbrachte Leistungen sein, die unabhängig von der Veranstaltungsteilnahme verwertbar sind. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen dieser Bedingungen.
11.6 Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, von den Beteiligten nicht zu vertretender Umstände nicht, nicht vollständig oder nicht wie vorgesehen stattfinden, gelten die vorstehenden Grundsätze entsprechend. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlich entstandenen und nicht vermeidbaren Kosten sowie die von Veranstaltern oder Dienstleistern gewährten Erstattungen. Soweit möglich, können Praxisbox und Partner anstelle einer Rückzahlung auch eine Übertragung auf einen Ersatztermin, eine andere geeignete Veranstaltung oder eine Gutschrift vereinbaren.
12. Exklusivität und Wettbewerb
Die Teilnahme an einer Praxisbox-Veranstaltung begründet grundsätzlich keine Exklusivität für bestimmte Produkte, Marken, Unternehmen, Produktgruppen oder Themen. Praxisbox kann daher auch Partner mit vergleichbaren oder konkurrierenden Lösungen in einen gemeinsamen Auftritt integrieren. Der vereinbarte Unkostenbeitrag begründet keinen Anspruch auf Ausschluss von Wettbewerbern.
12.1 Auswahl und Zusammensetzung der Partner
Praxisbox stellt die Partner und Themen einer Veranstaltung mit dem Ziel zusammen, für die jeweilige Fachzielgruppe einen vielfältigen, sinnvollen und inhaltlich stimmigen Gesamtauftritt zu schaffen. Vergleichbare oder konkurrierende Lösungen können aufgenommen werden, wenn sie aus Sicht von Praxisbox einen unterschiedlichen oder ergänzenden Nutzen für die Besucher bieten. Eine unnötige Mehrfachbesetzung ohne erkennbaren zusätzlichen Mehrwert soll vermieden werden. Praxisbox behandelt konkurrierende Partner und deren Lösungen im gemeinsamen Auftritt professionell und ohne gezielte Herabsetzung. Bei konkreten Besucherfragen entscheidet Praxisbox unabhängig und situationsbezogen, welche der präsentierten Lösungen für die jeweilige Fragestellung relevant sein können.
12.2 Vereinbarte Exklusivität
Eine Exklusivität kann im Einzelfall ausdrücklich für eine bestimmte Veranstaltung, Produktgruppe, Themenstellung oder einen definierten Zeitraum vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung begründet keinen Anspruch auf Exklusivität bei zukünftigen Veranstaltungen. Die vereinbarte Exklusivität bezieht sich ausschließlich auf den von Praxisbox verantworteten Auftritt. Auf weitere Aussteller, Sponsoren, Referenten oder sonstige Angebote innerhalb der Gesamtveranstaltung hat Praxisbox keinen Einfluss.
13. Marken, Logos, Bildmaterial und Kommunikationsrechte
Der Partner gestattet Praxisbox für die Dauer und im Zusammenhang mit der vereinbarten Zusammenarbeit die Nutzung der von ihm bereitgestellten Unternehmens- und Produktnamen, Marken, Logos, Produktabbildungen sowie sonstigen Kommunikationsmaterialien. Die Nutzung darf insbesondere zur Ankündigung, Durchführung und Dokumentation der jeweiligen Veranstaltung sowie in der veranstaltungsbezogenen Kommunikation von Praxisbox erfolgen. Der Partner stellt sicher, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und informiert Praxisbox über einzuhaltende Marken- oder Gestaltungsrichtlinien. Praxisbox darf bereitgestellte Materialien für die jeweilige Verwendung in Größe, Format und Anordnung anpassen, soweit deren wesentlicher Charakter nicht verändert wird.
13.1 Kommunikation der Partnerschaft
Praxisbox ist berechtigt, die Teilnahme des Partners an der jeweiligen Veranstaltung öffentlich zu kommunizieren, soweit hierfür vom Partner bereitgestellte oder freigegebene Informationen verwendet werden. Eine gesonderte Freigabe jeder einzelnen veranstaltungsbezogenen Veröffentlichung ist nicht erforderlich.
Der Partner darf seinerseits seine Teilnahme an der Praxisbox kommunizieren und hierfür den Namen sowie von Praxisbox freigegebene Kennzeichen verwenden. Die Kommunikation darf jedoch nicht den unzutreffenden Eindruck einer Exklusivität, einer Veranstalterstellung oder einer über die konkret vereinbarte Zusammenarbeit hinausgehenden Partnerschaft oder Empfehlung durch Praxisbox erwecken.
13.2 Foto- und Videodokumentation
Praxisbox ist berechtigt, den gemeinsamen Stand und das Veranstaltungsgeschehen fotografisch oder audiovisuell zu dokumentieren und diese Aufnahmen für die eigene Unternehmenskommunikation, Veranstaltungsdokumentation sowie die Darstellung des Praxisbox-Konzeptes zu verwenden. Dabei können auch präsentierte Produkte, Materialien und sichtbare Marken der Partner abgebildet werden. Persönlichkeits-, Urheber- und Datenschutzrechte abgebildeter Personen bleiben unberührt. Soweit für die Veröffentlichung einzelner Personen eine Einwilligung erforderlich ist, ist diese entsprechend einzuholen.
13.3 Nutzung nach Ende der Zusammenarbeit
Bereits veröffentlichte Berichte, Veranstaltungsdokumentationen und Darstellungen vergangener Praxisbox-Auftritte dürfen auch nach Ende der Zusammenarbeit bestehen bleiben. Praxisbox wird einen ehemaligen Partner jedoch ohne dessen Zustimmung nicht als aktuellen Partner darstellen oder dessen Marke für die Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen verwenden.
14. Haftung und Versicherung
Praxisbox und der jeweilige Partner tragen die Verantwortung für die Leistungen und Bereiche, die ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
14.1 Verantwortungsbereiche
Praxisbox ist für die ordnungsgemäße Erbringung der von ihr übernommenen organisatorischen Leistungen sowie für die Koordination des gemeinsamen Auftritts verantwortlich. Führt Praxisbox im Rahmen des Standkonzeptes selbst Präsentationen, Anwendungen oder Aktionen durch, trägt Praxisbox die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Durchführung, soweit der Partner die hierfür erforderlichen Informationen, Anweisungen und Voraussetzungen vollständig und zutreffend bereitgestellt hat. Der Partner trägt insbesondere die Verantwortung für seine Produkte und Dienstleistungen sowie für die fachliche und rechtliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Aussagen, Anleitungen, Kennzeichnungen und Materialien. Gleiches gilt für die Eignung und Sicherheit der von ihm bereitgestellten Geräte oder sonstigen Gegenstände. Werden Praxisbox oder dem Partner Umstände bekannt, die eine sichere oder rechtlich zulässige Präsentation oder Durchführung infrage stellen können, ist die jeweils andere Seite unverzüglich zu informieren. Praxisbox ist berechtigt, betroffene Präsentationen, Aussagen, Produkte oder Aktionen bis zur Klärung einzuschränken oder auszusetzen.
14.2 Rückgabepflichtige Gegenstände
Für die Übernahme, Dokumentation und Rückgabe rückgabepflichtiger Gegenstände gelten ergänzend die Punkte 5 und 9. Besondere Empfindlichkeit oder ein außergewöhnlich hoher Wert eines Gegenstandes ist Praxisbox vor der Übergabe mitzuteilen.
14.3 Haftungsbegrenzung
Praxisbox haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
14.4 Ansprüche Dritter
Der Partner stellt Praxisbox im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Produkten, Informationen, Aussagen, Materialien, Kennzeichnungen oder Schutzrechtsverletzungen aus dem Verantwortungsbereich des Partners beruhen.
Dies gilt nicht, soweit Praxisbox den jeweiligen Anspruch selbst verursacht oder mitverursacht hat. Praxisbox informiert den Partner über entsprechende Ansprüche und ermöglicht ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, an deren Abwehr mitzuwirken.
14.5 Versicherung
Jeder Partner ist für einen angemessenen Versicherungsschutz seiner eigenen betrieblichen Tätigkeit, Produkte und eingebrachten Gegenstände verantwortlich. Bei besonders hochwertigen Gegenständen kann Praxisbox vorab einen geeigneten Versicherungsnachweis oder eine gesonderte Vereinbarung verlangen. Praxisbox unterhält einen für die eigene betriebliche Tätigkeit angemessenen Versicherungsschutz. Die Übernahme oder der Transport von Gegenständen eines Partners bedeutet jedoch nicht, dass hierfür automatisch eine gesonderte Transport-, Ausstellungs-, Diebstahl- oder Sachversicherung durch Praxisbox besteht.
15. Unkostenbeiträge und Zahlungsbedingungen
Art und Umfang der Beteiligung sowie der hierfür zu zahlende Unkostenbeitrag werden für die jeweilige Veranstaltung gesondert vereinbart. Die AGB enthalten keine allgemein gültigen Preise.
15.1 Veranstaltung und nachgelagerte Praxisbox
Die Teilnahme an einer Veranstaltung und die optionale Beteiligung an einer nachgelagerten Praxisbox sind gesonderte Leistungen und werden hinsichtlich Leistungsumfang und Unkostenbeitrag jeweils separat vereinbart. Für das grundsätzliche Verhältnis zwischen Veranstaltung und nachgelagerter Praxisbox gelten ergänzend die Regelungen gemäß Punkt 8.
15.2 Rechnungsstellung und Fälligkeit
Praxisbox ist berechtigt, den vereinbarten Unkostenbeitrag nach verbindlicher Vereinbarung der Teilnahme in Rechnung zu stellen. Veranstalter und weitere für die Durchführung erforderliche Leistungspartner verlangen die Zahlung von Teilnahme-, Stand- oder sonstigen Veranstaltungskosten häufig bereits mehrere Monate vor dem eigentlichen Veranstaltungstermin. Praxisbox geht daher im Rahmen der Vorbereitung frühzeitig verbindliche Verpflichtungen ein und leistet entsprechende Vorauszahlungen. Die Rechnungsstellung gegenüber dem Partner kann aus diesem Grund ebenfalls bereits mehrere Monate vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen und ist nicht vom tatsächlichen Veranstaltungsbeginn abhängig. Soweit auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
15.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Praxisbox ist nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, noch ausstehende Leistungen auszusetzen oder die Teilnahme des Partners an der Veranstaltung abzulehnen. Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene oder nicht mehr vermeidbare Kosten und Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
15.4 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche oder besondere Leistungen, die nicht Bestandteil der vereinbarten Beteiligung sind, können gesondert vereinbart und berechnet werden. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten werden vor ihrer Beauftragung bzw. Umsetzung mit dem Partner abgestimmt.
15.5 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Umsatzsteuer
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig. Alle vereinbarten Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Geltungsbereich und Inkrafttreten
Diese Bedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen TGW und ihren Partnern im Rahmen der Praxisbox im Zusammenhang mit Messen, Kongressen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen sowie den damit verbundenen Leistungen. Sie gelten für Veranstaltungen, die ab dem 1. Januar 2027 stattfinden, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die jeweilige Teilnahme vereinbart wurde, soweit zwischen TGW und dem jeweiligen Partner nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
16.2 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen TGW und dem Partner haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Dies gilt insbesondere für den konkreten Leistungsumfang, Unkostenbeiträge, besondere Ausstattungen oder Aktionen, vereinbarte Exklusivität sowie die Beteiligung an einer nachgelagerten Praxisbox. Abweichende Vereinbarungen gelten ausschließlich für die jeweils vereinbarte Veranstaltung oder Leistung und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Regelung bei zukünftigen Veranstaltungen.
16.3 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen sollen in Textform erfolgen. Hierfür ist insbesondere eine Vereinbarung per E-Mail oder in vergleichbarer elektronischer Form ausreichend. Der gesetzliche Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt unberührt.
16.4 Bedingungen des Partners
Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, soweit deren Geltung nicht ausdrücklich mit TGW vereinbart wurde.
16.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig. Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Geschäftssitz von TGW. TGW bleibt berechtigt, den Partner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
16.6 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
16.7 Vertragsgrundlagen
Grundlage der jeweiligen Zusammenarbeit sind diese Bedingungen, das veranstaltungsbezogene Angebot bzw. die Teilnahmebestätigung sowie gegebenenfalls ergänzende individuelle Vereinbarungen. Bei Widersprüchen haben individuell getroffene Vereinbarungen Vorrang.